Kryptowährung & Steuern: Versteuerung von Gewinn
Krypto-Steuern, wie für den Wertpapierhandel, gibt es bisher nicht. Stattdessen werden Kryptowährungen als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften besteuert. Wenn du eine Sache beachtest, bleiben Kryptowährungen sogar komplett steuerfrei.
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Ripple, Litecoin, NEO, IOTA, EOS oder Monero locken immer mehr risikofreudige Anleger an. Mit den digitalen Währungen in den vergangenen Monaten hat so mancher Investor beachtliche Gewinne durch Höhenflüge im Kurs realisiert. Diese sollten dem Finanzamt auf jeden Fall gemeldet werden, um nicht ungewollt den Tatbestand einer Steuerhinterziehung zu erfüllen.
Kryptowährungen und ihre steuerliche Behandlung
Das Bundesministerium für Finanzen hat Bitcoins und alle anderen Kryptowährungen als privates Geld eingestuft und sie mit „anderen Wirtschaftsgütern“ steuerlich gleichgestellt. Diese Auffassung greift immer dann, wenn das virtuelle Wirtschaftsgut privat gemäß dem Einkommensteuergesetz im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts verkauft wird (§ 23 EStG). Genau wie beim Verkauf eines Platinbarrens, eines Oldtimers oder eines Kunstwerks sind die Einkünfte in der Steuererklärung als sonstige Einkünfte in der Anlage SO zu vermerken.
Als private Veräußerung gelten verschiedene Arten von Transaktionen, bei denen eine Kryptowährung jeweils in eine andere Währung getauscht wird. Folgende Transaktionen können steuerpflichtig sein:
- Verkauf einer Kryptowährung und Rücktausch in Euro (oder in ein anderes gesetzliches Zahlungsmittel)
- Umtausch einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung
- Bezahlung einer realen Ware oder Dienstleistung mit Kryptowährung
Werden zum Beispiel mit Bitcoins Ethereum gekauft, ist dieser Verkauf in der Steuererklärung anzugeben. Gleichzeitig muss der Ankauf von Ethereum dokumentiert werden, um den Start der Spekulationsfrist für Ethereum zu datieren und den Gewinn bei einem späteren Verkauf ermitteln zu können.
Besteuerung der Kryptowährung-Verkäufe
In erster Linie entscheidet die Haltedauer über die Steuerpflicht. Analog zur privaten Veräußerung mobiler Gegenstände gilt für Kryptowährungen zum einen eine Spekulationsfrist von einem Jahr, zum anderen die Freigrenze von 600 Euro.
Steuerfreie Gewinne
Ein Jahresgewinn aus dem Handel mit Kryptowährungen bleibt folglich bis zu einem Betrag in Höhe von 599,99 Euro innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist komplett steuerfrei. Außerdem ist der Gewinn – unabhängig von seiner Höhe – komplett steuerfrei, wenn die Haltefrist von einem Jahr überschritten wurde.
Steuerpflichtige Gewinne
Wenn die Kryptowährung innerhalb eines Jahres gehandelt wird und der Gewinn 600 Euro oder mehr beträgt, fallen Steuern an. Wer mit einem Cent über dem Freibetrag liegt, muss den Gesamtgewinn versteuern. Wichtig: Diese Grenze bezieht sich auf alle privaten Veräußerungen eines Jahres – nicht nur auf Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen und Token. Der Gewinn wird wie das Regeleinkommen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuert.
„Bitcoin und Steuern“
Du siehst, das Thema Kryptowährungen und Steuern ist nicht so einfach. Damit du keine Probleme mit dem Finanzamt bekommst, habe ich im Videokurs „Bitcoin und Steuern“ den Steuerberater Nr. 1 im Bereich Kryptowährungen als Partner an meiner Seite.
Roland Elias ist selbstständiger Steuerberater einer Kanzlei in Regensburg. Er betreibt den größten Youtube Kanal im Bereich Steuern und seine Kanzlei spezialisiert sich auf den Bereich Kryptowährungen und Steuern.
Normalerweise verlangt Roland für die Beratung zum Thema Krypto und Steuern über 300,00€.
In dem Videokurs bekommst Du alle Steuerinformationen (lebenslang abrufbar) für einen Bruchteil.
Ich kann dir nur Empfehlen, dich mit dem Thema zu beschäftigen. So tappst Du nicht in die Krypto Steuerfalle. Denn leider ist auf dem Markt sehr viel Halbwissen unterwegs, was dazu führt, eine falsche Steuererklärung abzugeben.
Ein Weises Zitat habe ich zum Abschluss für dich:
„Nur zwei Dinge auf dieser Welt sind uns sicher: Der Tod und die Steuer.“
– Benjamin Franklin
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